Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
KI-Schulungen – Inh. Oumar Langer | Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen KI-Schulungen – Inh. Oumar Langer (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob sie über die Website, per E-Mail, telefonisch, durch persönliche Übergabe oder auf anderem Wege geschlossen werden.
Sie gelten insbesondere für folgende Leistungen:
- Beratung und Strategieworkshops
- Schulungsangebote und Weiterbildungsprogramme
- Automatisierungs- und Implementierungsdienstleistungen
- Support-, Analyse- und Integrationsprojekte
- weitere projektbezogene Services
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.5. Einsatz von Dritten (Subunternehmer)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte, insbesondere freie Mitarbeiter oder andere Unternehmen, als Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer wird diese Subunternehmer sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass sie zur Einhaltung der gleichen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards verpflichtet sind, die auch für den Auftragnehmer gelten. Der Einsatz von Subunternehmern ändert nichts an der alleinigen vertraglichen Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer bleibt direkter Vertragspartner und Ansprechpartner des Auftraggebers.
2. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Rahmen individueller Leistungsvereinbarungen. Art, Umfang, Ablauf und Vergütung der Leistungen werden jeweils durch ein schriftliches Auftragsdokument geregelt, z. B.:
- Angebotsdokument
- Projektvertrag
- Bestätigungsmail mit Leistungsbeschreibung
Dieses Dokument wird Bestandteil des Vertrags durch:
- beiderseitige Unterzeichnung, oder
- einseitige Beauftragung durch den Auftraggeber (z. B. E-Mail mit Bestellung, Annahme eines Angebots, schriftliche Zustimmung) und eine darauf folgende schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Auch eine eindeutige Bestellung des Auftraggebers per E-Mail oder Formular begründet ein Vertragsverhältnis, sofern der Auftragnehmer diese bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis, nach Aufwand oder in Kombination.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
- verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
- Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert abgerechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Angebot als inbegriffen genannt sind
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Mahngebühren zu verlangen.
4. Stornierungen und Terminverschiebungen (nur Schulungen)
Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Schulungsleistungen, sofern im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden:
- Stornierung bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung werden fällig.
- Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung sind zu zahlen.
- Verschiebungstermine auf Wunsch des Auftraggebers können nach Aufwand berechnet werden.
Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall voll zu vergüten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung, insbesondere durch:
- rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Daten, Dokumente und Zugänge
- Ermöglichung von Remote-Zugriffen und technischer Infrastruktur
- Benennung verantwortlicher Ansprechpartner
- Durchführung von Tests, Freigaben und Abnahmen
- Einhaltung von Datenschutz-, Sicherheits- und Backupverpflichtungen
Unterbleibt eine Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet, kann dies zu Leistungsverzögerungen oder Mehrkosten führen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er ausschließlich für Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- mittelbare Schäden und Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
- Datenverluste
- Betriebsunterbrechungen
sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die maximale Haftungssumme ist auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt.
Die gesetzliche Produkthaftung sowie Ansprüche bei arglistiger Täuschung oder Garantieversprechen bleiben unberührt.
7. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht-öffentlichen Informationen aus dem Vertragsverhältnis. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Ausnahmen gelten für Informationen, die:
- rechtmäßig veröffentlicht wurden,
- dem Empfänger bereits bekannt waren,
- durch Dritte rechtmäßig erlangt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.
8. Referenznutzung und Erkenntnissicherung
Der Auftragnehmer darf den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie allgemeine Projektbeschreibungen (ohne vertrauliche Inhalte) zu Referenzzwecken verwenden (Website, Präsentationen, Social Media etc.). Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
Darüber hinaus darf der Auftragnehmer gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen zur Weiterentwicklung eigener Leistungen nutzen – ohne Offenlegung sensibler Daten.
9. Gewährleistung für Dienstleistungen
Für Dienstleistungen gilt das Werkvertragsrecht nicht. Es wird kein konkreter Erfolg geschuldet, sondern eine sorgfältige, dem Stand der Technik entsprechende Leistung.
Ein unterbrechungsfreier Betrieb oder ein garantierter Projekterfolg ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich zugesichert.
10. Kündigung
a) Ordentliche Kündigung
Verträge über laufende Dienstleistungen (z. B. Wartung, Betreuung) sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
b) Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn:
- eine schwerwiegende Vertragsverletzung trotz Fristsetzung nicht behoben wird
- Zahlungsverzug über 30 Tage besteht
- ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgelehnt wird
Im Fall der Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
11. Fortgeltung einzelner Regelungen
Alle Klauseln zu Vertraulichkeit, Haftung, Nutzungsrechten und Gerichtsstand gelten über die Vertragslaufzeit hinaus fort, soweit sie ihrem Wesen nach weiterwirken.
12. Schutzrechte Dritter
Der Auftragnehmer garantiert, dass seine Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Werden dennoch Ansprüche geltend gemacht, stellt er den Auftraggeber frei, sofern:
- der Auftraggeber ihn unverzüglich schriftlich informiert
- er die alleinige Verantwortung für die Abwehr übernimmt
Der Auftragnehmer kann betroffene Leistungen abändern, ersetzen oder – sofern erforderlich – zurücknehmen und anteilig vergüten.